Kontrolle der Industrieabwässer
Das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 6/2008 “Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, betreffend “Bestimmungen über die Gewässer im Bereich Gewässerschutz” sieht vor, dass der Betreiber des einheitlichen Dienstes der häuslichen Abwässer Kontrollen der Ableitungen von Abwässern und der Einleitungen verschmutzten Regenwassers und systematisch verschmutzten Wassers in das Kanalisierungsnetz vornimmt.
Die Überwachungsaufgaben des Betreibers umfassen folgendes:
- die Kontrolle der Instandhaltungstätigkeiten der Betriebe, die mit einer Ermächtigung zur Ableitung in das Kanalisierungsnetz ausgestattet sind
- die Stichprobenerhebung und die Analysen der Industrieabwässer.
Die Überwachungsaufgaben des Betreibers umfassen folgendes:
- die Kontrolle der Instandhaltungstätigkeiten der Betriebe, die mit einer Ermächtigung zur Ableitung in das Kanalisierungsnetz ausgestattet sind
- die Stichprobenerhebung und die Analysen der Industrieabwässer.