HCL
Chlorwasserstoff
Je nach Chlorgehalt des Abfalls wird auch Chlorwasserstoff freigesetzt. Enthält der zu entsorgende Abfall größere Mengen an chlorierten Kunststoffen (z.B. PVC) wird entsprechen viel HCl gebildet. Dieser Stoff wird durch Waschtürme aus dem Rauchgas entfernt.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 10 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000 und D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
Je nach Chlorgehalt des Abfalls wird auch Chlorwasserstoff freigesetzt. Enthält der zu entsorgende Abfall größere Mengen an chlorierten Kunststoffen (z.B. PVC) wird entsprechen viel HCl gebildet. Dieser Stoff wird durch Waschtürme aus dem Rauchgas entfernt.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 10 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000 und D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
CO
Kohlenmonoxid
Kohlenmonoxid kann als Leitparameter für eine mehr oder wenig gute Verbrennung herangezogen werden: bei einer optimierten Verbrennung sind die Werte stets niedrig.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 50 mg/Nm3 (D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
Kohlenmonoxid kann als Leitparameter für eine mehr oder wenig gute Verbrennung herangezogen werden: bei einer optimierten Verbrennung sind die Werte stets niedrig.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 50 mg/Nm3 (D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
SOx
Schwefeloxide
Schwefeloxide werden je nach Schwefelgehalt des Abfalls freigesetzt. Die Rauchgase werden durch Waschtürme von diesen Schadstoffen gereinigt.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 50 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000 und D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
Schwefeloxide werden je nach Schwefelgehalt des Abfalls freigesetzt. Die Rauchgase werden durch Waschtürme von diesen Schadstoffen gereinigt.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 50 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000 und D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
NOx
Stickoxide
Bei Verbrennungsprozessen werden stets Stickoxide gebildet. Diese kann man durch eine katalytisch unterstützte Reaktion (DeNOx –Rauchgasreinigung) minimieren.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 70 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000), 200 mg/Nm3 (DLgs. N.133 vom 11.05.2005).
Bei Verbrennungsprozessen werden stets Stickoxide gebildet. Diese kann man durch eine katalytisch unterstützte Reaktion (DeNOx –Rauchgasreinigung) minimieren.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 70 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000), 200 mg/Nm3 (DLgs. N.133 vom 11.05.2005).
Staub
Staub
Bei Verwendung von festen Brennstoffen entstehen immer auch Staubemissionen. Durch spezielle Filtertechnik (Gore-Tex Ärmelfilter) kann man diese aber auf niedrigste Werte reduzieren.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 5 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000), 10 mg/Nm3 (D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).
Bei Verwendung von festen Brennstoffen entstehen immer auch Staubemissionen. Durch spezielle Filtertechnik (Gore-Tex Ärmelfilter) kann man diese aber auf niedrigste Werte reduzieren.
Gesetzlich festgelegter Grenzwert: 5 mg/Nm3 (L.G. N.8 vom 16.03.2000), 10 mg/Nm3 (D.Lgs. N.133 vom 11.05.2005).










